Gewerbeberechtigung "Maklerschein" für Absolventen
Der Verband konnte mit den Fachgruppen Wien und Niederösterreich akkordieren, wonach die Erlangung der Gewerbeberechtigung zum Versicherungsmakler nunmehr eindeutig geregelt ist.
Wien: Die Vorlage des Universitäts-Lehrgang-Dekrets ermöglicht, unter Bezugnahme auf die ZugangsVO (BGB 156.Verordnung § 6) die Führung eines Fachgesprächs, indem sich die Fachgruppen über den Wissenstand der maklerrelevanten Voraussetzungen vergewissern möchte.
Niederösterreich: es wurde der Lehrinhalt bereits berücksichtigt, es genügt die Vorlage des ULG Dekrets. Zur Finalisierung der schriftlichen Vereinbarungen mit den Fachfgruppen hat u.a. unser Mitglied Komm. Rat. Kurt Dolezal die Interventionen des Vorstandes bestmöglich unterstützt, herzlichen Dank!